Geben tatsächlich die Gemeinden ihre Gestaltungsmöglichkeiten für die nächsten 12 Jahre an den Busunternehmer ab?
Zusammenfassung
Die Herausforderung:
Bei der Neuvergabe des ÖPNV stehen im Augenblick die Interessen der Politik denen des Busunternehmens entgegen. Der Unternehmer will Planungssicherheit bis 2029 und alleiniges Gestaltungsrecht, die Gemeinden wollen auch in Zukunft Einfluss nehmen und das Verkehrskonzept auf Sylt gestalten.
Offene Frage: Wie ist beides miteinander vereinbar?
Das gilt es in den nächsten Monaten zu eruieren. Die Gemeinden haben Eckdaten bezüglich Strecken, Tarife, Qualität etc. zu definieren, was in einer Vorabbekanntmachung festgelegt werden kann. Für die Stadtbuslinien hätte das ohnehin längst passiert sein müssen.
Es ist weiterhin in den nächsten Monaten zu prüfen, inwieweit auch bei eigenwirtschaftlichen Verträgen eine Ausgleichszahlung z.B. bei einem Konzept „Busfahren auf Kurtaxe“ oder einen anderweitig finanzierten „fahrscheinlosen Nahverkehr“ möglich werden kann.
Erst dann sollte ein Vertrag unterzeichnet werden.
Vorschlag:
Es ist ein insularer fraktionsübergreifender Arbeitskreis zu installieren, der Experten hinzuzieht und in Kooperation mit der SVG ein umfassendes zukunftsorientiertes Verkehrskonzept formuliert (Masterplan).
Im Einzelnen:
Vermutlich beabsichtigen nicht alle Gemeinden, ihre Verantwortung abzugeben. Die meisten Gemeindevertreter der Gemeinde Sylt zumindest sind äußerst skeptisch, was den Vertragsentwurf des LZV mit der SVG angeht, der dem Busunternehmen für die nächsten 12 Jahre einen „Freifahrtschein“ ausstellen soll.
Verständlich, dass der Unternehmer Investitionssicherheit haben möchte. Dem entgegen steht das Interesse und die originäre Aufgabe der Gemeinden, politisch Einfluss zu nehmen und Zukunft zu gestalten. 12 Jahre sind eine lange Zeit, in der viel passiert.
Vieles in dem Vertrag zwischen SVG und LZV ist nur vage angedeutet, weniges konkret und verpflichtend geregelt. Die Preisstruktur ist nicht Gegenstand des Vertrages und Höchstpreise sind nicht benannt, ebenso wenig die Taktung der Stadtbusse oder Strecken wie der Strandverkehr List und die Fahrtkosten für Schülerinnen und Schüler. Vieles liegt allein im Ermessen des Unternehmers.
Sven Paulsen, der Geschäftsführer der SVG stand letzten Donnerstag Gemeindevertreterinnen und -vertretern Rede und Antwort. Man nimmt ihm ab, dass er – was die technischen Belange des Busbetriebs angeht – proaktiv und innovativ in die Zukunft denkt, ingesamt war eine grundsätzliche Zufriedenheit mit seinen bisherigen Leistungen spürbar, kaum jemand kann sich einen ÖPNV auf Sylt ohne SVG vorstellen.
Wenn man von den teilweise hohen Fahrtkosten ohne kreative Ausgleichsmöglichkeiten absieht. Günstige Jahresabos für Einheimische oder ein „Winterticket“, eine Übertragbarkeit von Monats- oder Wochenkarten, günstige Preise in Zeiten geringerer Auslastung morgens und abends – all das ist bisher offenbar nicht geplant. Und das Busfahren auf Kurkarte ist für Sven Paulsen keine Option.
Zurück blieb der Eindruck, dass dieser Vertrag nicht die Antwort auf die Zukunftsfragen der Verkehrsentwicklung auf der Insel sein kann – weil die Politik damit ihre Gestaltungsmöglichkeiten verliert.
Der Vertrag, sollte die Mehrheit der gewählten Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinden ihn nicht ablehnen, beruht nicht auf einem politisch diskutierten Konzept, sondern auf einem „Hätte“.
Wörtlich: „Der Kreis NF sieht daher nicht die Notwendigkeit zur Veröffentlichung einer Vorabbekanntmachung, wenn die SVG verbindlich zusagt, eigenwirtschaftliche Anträge zu stellen, die inhaltlich den Anforderungen entsprechen, die der Kreis NF in einer Vorabbekanntmachung aufgestellt HÄTTE“. Welche HÄTTE sie denn aufgestellt?
Der Vertrag beruht also auf einer Art Nahverkehrsplan, den es (noch) gar nicht gibt. In diesem Vertrag gehts es um die Zusicherung der SVG, einen spezifischen Antrag auf Liniengenehmigung zu stellen und der des Kreises NF, keine Vergabe-Vorabbekanntmachung zu veröffentlichen (in der bestimmte Eckdaten wie Streckennetze oder Tarife festgelegt würden). Auch wenn es eine Vorabbekanntmachung geben würde, haben eigenwirtschaflliche Angebote Vorrang, müssen sich aber nach der Vorgabe richten.
Wenn die Gemeinden ihre Verantwortung jetzt an ein Unternehmen abgeben, geben sie auch ihren Einfluss ab zur Gestaltung eines kreativen Verkehrskonzeptes bis 2029 – eines Verkehrskonzeptes, das künftig mehr Menschen als bisher auf Busse umsteigen lassen würde und den Autoverkehr reduziert. Und es gibt dafür schon eine Menge Ideen (und Beispiele von anderswo).
Ja, die Gemeinden würden Geld sparen – zumindest im Augenblick. Welche Folgekosten es jedoch hat, wenn sie aufgrund einer freiwilligen Selbstkastration später nicht mehr entscheiden können, was nötig ist, weiß im Augenblick niemand.
Darüber hinaus sind sie auch zum Sparen gar nicht da. Sie haben Geld auszugeben – verantwortungsvoll – für die Gestaltung der Zukunft der Insel im Sinne des Klimas und der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gäste (von der die Insel lebt) – sprich ALLER Menschen hier, auch derer, die finanziell oder gesundheitlich gesehen weniger Möglichkeiten haben als andere.
In den nächsten Wochen oder Monaten wird sich zeigen, ob ein Interessenausgleich möglich wird zwischen Gemeinden und Busunternehmen – oder besser noch eine Win-Win-Situation, die eine gemeinsame, kreative Weiterentwicklung des Verkehrskonzeptes möglich macht.
Dazu ist der Zeitdruck raus zu nehmen, die Stadtbusverträge zu verlängern (§ 1, 1) erster Spielgelstrich des Vertragsentwurfs vom 11.08.2017) und in den nächsten Monaten interessensübergreifend und zielorientiert in einem konstruktiven Arbeitskreis ein Verkehrskonzept zu skizzieren, das alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, den Radverkehr und einen Vorrang für Busse berücksichtigt – und Anforderungen an eine Tarifstruktur definiert.
Erst dann sollte für die Zeit ab August 2019 entschieden werden.
Margot Böhm, 2.9.2017