Die Stellungnahme der Gemeinden im Amt Landschaft Sylt zur „Mietpreisbremse und Kappungsgrenze„ ist nach wie vor nicht beim Kreis Nordfriesland angekommen. Dies meldete jetzt der zuständige Sachbearbeiter des Kreises Nordfriesland dem Ortsverband Bündnis90/Die Grünen/ Insel Sylt.
Ronald Beck, Der Bürgermeister von List, hatte kürzlich in der SR mitgeteilt, die Erinnerung der Grünen, Sylter Gemeinden mögen doch rechtzeitig eine positive Stellungnahme im Sinne ihrer BürgerInnen absenden, die in Mietwohnungen leben, sei überflüssig. Benck führte aus, die Gemeinden hätten dies bereits im August getan.
„Offenbar funktioniert die „Leitung“ zwischen Insel und Kreis weniger schnell und reibungslos wenn es um Anliegen der BürgerInnen geht, als bei Angelegenheiten von Investoren, die auf Sylt ungebremst ein Projekt nach dem anderen realisieren“. sagt Lothar Koch, der Vorstandsprecher der Grünen. Dabei geht es um Fristen: Am 30.11.2019 soll mit der Mietpreisbremse auf Sylt wieder Schluss sein, wenn es nach der Beschlussvorlage des Landes geht. Dann haben MieterInnen keine rechtliche Möglichkeit mehr, auf die Anpassung Ihrer Miete an einen gängigen Durchschnittswert zu pochen.
6.11.2019: Die Geschichte fand jetzt ihren Ausklang. Der Bürgermeister der Gemeinde Sylt hatte lediglich eine formlose Email an den Kreis geschickt, in dem er erwähnt, dass die anderen Orte auch der Meinung sind, die Mietpreisbremse zu erhalten. Wir finden: um etwas im Land zu bewegen, reicht eine Email nicht aus. Ein offizielle Stellungnahme aller Gemeinden wäre hilfreich. s.a.: http://gruene-list.de/mietpreisbremse-und-kappungsgrenze-wir-brauchen-beides-weiterhin
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